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1. Gesetzeslesung des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

In der 32. Plenarsitzung des Hessischen Landtags fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag statt. Die Neuerungen des Vertrages sehen vor, dass Personen, die mehrere Wohnungen selbst nutzen, nur mit einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden dürfen. Außerdem soll zur Sicherung des vorhandenen Datenbestandes ein Kontrollverfahren etabliert werden, welches einen Meldedatenabgleich in festgelegten Zeitabständen vorsieht.

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