Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

seit meinem 15. Lebensjahr bin ich in der Jungen Union politisch aktiv. Ich fühlte und fühle mich in dieser Gemeinschaft menschlich gut aufgehoben. Die dort geführten politischen Diskussionen überzeugten mich von der aus meiner Sicht richtigen Politik der CDU. Nach dem Abitur konzentrierte ich mich zunächst auf meine Ausbildung/Studium - nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen und Eintritt in eine berufliche Tätigkeit engagierte ich mich verstärkt in der politischen Arbeit der Jungen Union und der CDU Wiesbaden. Als Vertreterin der JU wurde ich im Jahr 2006 in das Stadtparlament der Landeshauptstadt gewählt, zugleich in den Ortsbeirat Wiesbaden-Bierstadt. Von 2008 bis 2010 war ich zudem Kreisvorsitzende der Jungen Union Wiesbaden. Bei der Kommunalwahl 2011 zog ich abermals in das Stadtparlament in Wiesbaden ein. Im Jahr 2010 wurde ich in den Bundesvorstand der Jungen Union Deutschlands gewählt und stehe seitdem der Bildungskommission vor.

Seit dem 30. Januar 2009 gehöre ich als in Wiesbaden direkt gewählte Abgeordnete dem Hessischen Landtag an - ich wurde in verschiedene Gremien entsandt: Ältestenrat, Kulturpolitischer Ausschuss (Februar 2009 bis Januar 2011), Petitionsausschuss (seit November 2011 "Obfrau" der CDU-Fraktion), Rechts- und Integrationsausschuss (Februar 2009 bis Dezember 2012), Haushaltsausschuss (seit Januar 2013), Enquete-Kommission „Migration und Integration“ sowie Härtefallkommission.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre


Ältestenrat

Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Geschäftsführung, insbesondere bez. der wesentlichen Abläufe von Parlamentssitzungen oder bei formalen Aspekten der Tagesordnungen.

Kommt es in einer Plenarsitzung über die Anwendung oder Auslegung der Geschäftsordnung zwischen den Fraktionen zum Streit, muß um eine Verständigung zwecks Fortführung der jeweiligen Sitzung gerungen werden.


Kulturpolitischer Ausschuss

Die Beratungen des Kulturpolitischen Ausschusses befassen sich naturgemäß mit den vielfältigen Themen des hessischen Schulwesens; sie betreffen die allgemeinbildenden Schulen, die beruflichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft und die Schulen für Erwachsene.

Neben der Beratung eingebrachter Gesetzentwürfe reichen die Themen von der Qualitätssicherung an Schulen über die Frage der Ganztagsangebote und die Gestaltung der Lehrpläne und Stundentafeln bis hin zur Planung der Lehrerausbildung-, Lehrerfort- und -weiterbildung sowie der Versorgung der Schulen mit Lehrpersonal.

Der Ausschuss befasst sich des weiteren mit der Erwachsenenbildung, den Volkshochschulen, dem Fernunterricht, dem Religionsunterricht sowie der Beziehung vom Staat zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften.


Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss ist von alters her den Neulingen „vorbehalten“: an ihn wenden sich Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Justiz und Verwaltung nicht richtig behandelt sehen - sie wollen die "normalen" Instanzengänge meiden und wenden sich an die gewählten Vertreter der Legislative, um über sie ihr „Recht“ zu bekommen. In diesem höchst vielfach angerufenen Gremium werden deren Mitglieder mit der ganzen Bandbreite auftretender Probleme des täglichen Lebens konfrontiert. Der Petitionsausschuss ist - salopp ausgedrückt - der „Gemischtwarenladen“ des politischen Alltags. Insoweit kann man als „Neuling“ in diesem Ausschuss Erfahrung sammeln und das „Geschäft“ von der Pike auf erlernen.


Rechts- und Integrationsausschuss

Der Ausschuss „Recht und Integration“ ist schon deshalb interessant, weil nahezu alle Probleme mit Recht zu tun haben.

„Integration“ ist eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit. Alle europäischen Länder sehen sich vor die Frage gestellt, wie sie bei der Vielfalt der Kulturen, Religionen und Traditionen "ihre" Migranten erfolgreich in die Gesellschaft integrieren können.

Hessen kann bei dieser Thematik auf Erfolge verweisen, wie dies erst kürzlich in der Integrationsstudie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung belegt wurde. Darauf wird sich die Landesregierung nicht ausruhen - ihre bisher erfolgreiche Arbeit muss und wird in dieser Legislaturperiode mit klar umrissenen Maßnahmepaketen fortgeführt werden: so soll die frühe Sprachförderung als Schlüssel zur Integration weiter ausgebaut und die Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt und in ehrenamtliche Strukturen in Zukunft verbessert werden.

Dieser Problematik wird auch in der Stadt Wiesbaden hohe Bedeutung zugemessen – Wiesbaden hat mit seiner Integrationsvereinbarung, die im Sommer 2007 von einer großen Zahl der in Wiesbaden organisierten muslimischen Vereine und Gemeinden bzw. der Arbeitsgemeinschaft Islamischer Gemeinden in Wiesbaden (AIGW) unterschrieben wurde, eine deutschlandweite Vorreiterrolle eingenommen und ist damit Vorbild für viele Großstädte.


Haushaltsausschuss

HaushaltsausschussDie wichtigste Aufgabe des Haushaltsausschusses ist die Beratung des von der Landesregierung jährlich vorzulegenden Haushaltsplanentwurfs.
Zudem hat der Ausschuss bei Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen deren Vereinbarkeit mit dem Haushalt zu prüfen. Weiter befasst er sich mit der Finanzausstattung der Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs, mit der Steuer- und Finanzverwaltung des Landes, mit der Staatsbauverwaltung, mit der Verwaltung der Staatsbäder und der Landesbeteiligungen sowie mit der Nutzung der Landesliegenschaften.
Vierteljährlich nimmt er die Mitteilungen des Finanzministers zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie jährlich den Finanzplan zur Beratung entgegen.


Enquetekommission Migration und Integration

Auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auf Antrag der Fraktion DIE LINKE hat der Landtag die Einsetzung einer Enquetekommission "Migration und Integration in Hessen" beschlossen. Im Einleitungstext der gemeinsamen Initiative wird die Integration als ein auf Wechselseitigkeit beruhender gesamtgesellschaftlicher Prozess definiert und zur kontinuierlich zu gestaltenden politische Schlüsselaufgabe erklärt. Ziel einer erfolgreichen Integrationspolitik soll sein, "das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen unabhängig von Herkunft, Religion und sozialem Hintergrund in einer gleichberechtigten Verantwortungsgemeinschaft auf der Grundlage der Werte des Grundgesetzes und im Geiste der Akzeptanz kultureller Vielfalt zu ermöglichen."

In Hessen leben ca. 1,46 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, das sind rund 24 v. H. der hessischen Gesamtbevölkerung. Hessen liegt damit auf Platz 2 unter den Flächenländern. 45 v. H. aller Kinder unter fünf Jahren in Hessen weisen einen Migrationshintergrund auf. Mehr als 700.000 Menschen in Hessen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes sind Personen mit Migrationshintergrund "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil". Zu diesen Personen gehören auch Spätaussiedler und deren Kinder. So vielfältig und unterschiedlich wie die Herkunftsgeschichten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund sind auch ihre Lebenslagen, ihre jeweils spezifischen integrationspolitischen Bedürfnisse und die daraus resultierenden politischen Handlungserfordernisse.

Damit Integration erfolgreich ist, gilt es, diese unterschiedlichen Ausgangssituationen und Lebenslagen zu berücksichtigen, ihre Chancen und Potenziale zu erkennen und zu nutzen, damit verbundene Probleme zu beachten sowie Hemmnissen und Benachteiligungen entgegenzuwirken.


Härtefallkommission

Die Härtefallkommission ist als behördenunabhängiges Gremium bei dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingerichtet. Sie kann Härtefallersuchen an die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport) stellen. Diese Ersuchen betreffen Ausländerinnen und Ausländer, denen nach dem Gesetz eigentlich keine weitere Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden kann. Begünstigt werden können nur Personen, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten. Eine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet muss durch dringende humanitäre oder persönliche Gründe gerechtfertigt sein. Ziel dieser Regelung ist es, einen Einzelfall humanitär zu lösen, der bei Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht sachgerecht hätte gelöst werden können. Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Härtefallkommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Über die Ersuchen der Härtefallkommission entscheidet das Hessische Innenministerium. Wie sich das Gremium zusammensetzt können Sie hier nachlesen.