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Plenardebatte zur Wohnsitzauflage

In der Plenardebatte habe ich begründet, warum die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ein sinnvolles Instrument zur Integration darstellt. Mit dem Integrationsgesetz des vergangenen Jahres hat die CDU im Bund einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Das Gesetz, das den Grundsatz von Fördern und Fordern in den Mittelpunkt stellt, ist eingebettet in ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die wir unternommen haben, um zum einen die Integration derer zu stärken, die Anspruch auf Schutz haben und für längere Zeit in Deutschland bleiben werden, und zum andern diejenigen konsequent zurückzuführen, die Deutschland verlassen müssen, sowie die Zugangszahlen spürbar zu reduzieren. Parallelgesellschaften schaden der Integration. Wir wirken ihnen daher entschlossen entgegen. Eine intelligente Steuerung der Verteilung von Flüchtlingen im Land ist deshalb eine wichtige Aufgabe. Wohnsitzauflagen können dabei helfen. Das Integrationsgesetz schreibt vor, dass jeder anerkannte Flüchtling in dem Bundesland Wohnsitz nehmen muss, in das er zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen war. Das Gesetz hat außerdem die Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auch innerhalb des Landes mit dem Instrumentarium von Wohnsitzauflagen zu einer Steuerung der Verteilung zu kommen. Das geltende Bundesrecht ermächtigt die zuständigen Behörden, die betroffenen Ausländer nach Maßgabe bestimmter integrationspolitisch begründeter Voraussetzungen zu verpflichten, ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort zu nehmen oder aber umgekehrt, an einem bestimmten Ort nicht zu nehmen. Um dieses Instrument klug zu nutzen, setzt das Gesetz eine differenzierte Systematik in Gang. Das Land ist vom Bundesgesetzgeber ermächtigt worden, die bereits geltenden gesetzlichen Befugnisse durch nähere Regelungen zu ergänzen. Dies klug abzuwägen und zu gestalten, daran arbeiten wie mit derselben Entschlossenheit wie an allen anderen Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen, zur Verminderung der Zugangszahlen und zur Rückführung Ausreisepflichtiger. Das liegt im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts und darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen.

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